DIE MARKE FÜR PROFESSIONELLE WERKSTATTAUSRÜSTUNG SEIT 1949

Information zur Altgeräteverordnung


Elektronikgerätegesetz

Alte Elektro- sowie Elektronikgeräte dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Geräte, egal wie alt, einer getrennten Entsorgung zuzuführen.

Die separate Sammlung dieser Geräte soll einerseits die Wiederverwendung sowie eine Verwertung wertvoller Teile dieser Geräte sicherstellen und andererseits negative Folgen im Rahmen der Entsorgung für die Umwelt vermeiden helfen.

Zur Rückgabe der Altgeräte stehen kostenfreie Sammelstellen zur Verfügung (s. www.earsystem.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen), oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Geräte können Sie nach Gebrauch unentgeltlich zurückgeben, indem Sie sie ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden. Eine Rücksendung muss im Vorfeld über das Kundenportal angemeldet werden.

Verbraucher sind dafür verantwortlich, vor dem Entsorgen oder der Rückgabe des Geräts ggf. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, zu entfernen sowie auf dem Altgerät gespeicherte Daten zu löschen.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeuten: Elektro- und Elektronikgeräte müssen getrennt vom unsortierten Hausmüll entsorgt werden.

Batteriegesetz

Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle in der Kommune oder beim Handel zu bringen und unentgeltlich zurückzugeben (s. www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen).

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
CD: Batterie enthält Kadmium
HG: Batterie enthält Quecksilber
PB: Batterie enthält Blei.